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Die Firma Inge Reinacher Immobilien übt Nachweis- und Vermittlungstätigkeit als Grundstücks- und Geschäftsmakler aus, wobei auch die Tätigkeit für den anderen Vertragsteil gestattet ist.
Der Provisionsanspruch entsteht und wird fällig bei Abschluss des Vertrages. Bei Geschäftskauf, Pacht und Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme des Objektes als Vertragsabschluss.
Die Provision wird auch fällig, wenn das angebotene Objekt aus der Zwangsversteigerung oder kommunalem Besitz erworben wird.
Die Provision ist auch zu zahlen, wenn in anderer als der nach dem Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt oder Teile davon übertragen werden.
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind nur für Selbstinteressenten bestimmt und streng vertraulich zu behandeln, sie dürfen ohne Erlaubnis der Firma Inge Reinacher Immobilien weder im Original noch inhaltlich an Dritte weitergegeben werden. Der Empfänger eines Angebotes haftet der Firma Inge Reinacher Immobilien für alle Schäden, die durch Zuwiderhandlungen entstehen.
Bei allen Angeboten ist Irrtum und Zwischenverwertung vorbehalten.
Für die Angaben zum Objekt, dessen Nutzung und Beschaffenheit kann die Firma Inge Reinacher Immobilien keine Haftung übernehmen. Ansprüche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, auch für Folgeschäden, bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ober bei Verletzung wesentlicher Pflichten, deren Verletzung den Vertragszweck gefährdet. Außer in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ist der Anspruch auf Schadensersatz zudem auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die von dem Kunden an die Firma Inge Reinacher Immobilien gegebenen Daten werden nur zu den sich aus dem Kundenauftrag ergebenden Zwecken gespeichert und verarbeitet. Die Firma Inge Reinacher Immobilien wird dabei die einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzes beachten.
Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus der Nachweis- und Vermittlungstätigkeit ist Riesa.
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